Ausbildungsklassen

Zweirad

Display none

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindig­keit von nicht mehr als 45 km/h.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leer­gewicht-­Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leer­gewicht-­Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer vorgegeben.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindig­keit von mehr als 45 km/h.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer vorgegeben.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

PKW

Display none

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

B96 (Anhänger klein)

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse). Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung: besondere Schulung
  • Prüfung: keine
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

BE (Anhänger groß)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung: Praxis (keine Theorie)
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B

B 196

ANFORDERUNG – AUSBILDUNG

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Dazu zählen Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 15 kW.

LKW

Display none

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

C1

Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B

C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre

C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vorbesitz Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: C1

CE

Die höchste Klasse im Schwerlasttransport: Mit der Klasse CE gibt es keine Begrenzungen mehr für das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger – das ermöglicht maximale Flexibilität, erfordert aber auch ein hohes Maß an Verantwortung. Deshalb sind sowohl eine Theorie- als auch eine Praxisprüfung Pflicht. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, jedoch kann diese Klasse auch vor dem 21. Lebensjahr erworben werden, sofern ein staatlich anerkannter Ausbildungsnachweis im entsprechenden Bereich vorliegt.

Bus

Display none

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

D1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Voraussetzung:

  • Ärztliches Gutachten
    Befristung auf 5 Jahre
  • Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
  • Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vorbesitz: Klasse B

D1E

Die Anhängererweiterung für den Kleinbusführerschein D1 erlaubt das Führen von Kombinationen aus einem Kleinbus der Klasse D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 12.000 kg.

D

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Voraussetzung:

  • Ärztliches Gutachten
    Befristung auf 5 Jahre
  • Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
  • Mindestalter 24 Jahre, 23/21/20/18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: D1

DE

Die Anhängererweiterung für große Busse ermöglicht den Transport von zusätzlichem Gepäck: Damit darfst du neben dem großen Bus auch einen schweren Anhänger mit über 750 kg ziehen. Ähnlich wie bei der Klasse D kann dieser Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor dem 24. Lebensjahr erworben werden.

Zugfahrzeuge

Display none

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen usw.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre

T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger) und für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h zulässig. Sowohl die Führerscheine der Klasse L als auch T können ab 16 Jahren gemacht werden und sind unbefristet gültig.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre bei bbH 40 km/h
  • 18 Jahre bei bbH 60 km/h
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L