Ausbildungsklassen
Zweirad
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Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM
A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer vorgegeben.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer vorgegeben.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
PKW
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Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
B96 (Anhänger klein)
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse). Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung: besondere Schulung
- Prüfung: keine
- Vorbesitz: Klasse B
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
BE (Anhänger groß)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung: Praxis (keine Theorie)
- Prüfung: praktische Prüfung
- Vorbesitz: Klasse B
LKW
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Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
C1
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
C
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Voraussetzung:
- Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
- Vorbesitz Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: C1
Bus
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Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
D1
Voraussetzung:
- Ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre - Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
- Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
- Vorbesitz: Klasse B
D
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Voraussetzung:
- Ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre - Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
- Mindestalter 24 Jahre, 23/21/20/18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
- Vorbesitz: Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: D1
Zugfahrzeuge
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Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen usw.
Voraussetzung:
- Mindestalter 16 Jahre
T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger) und für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h zulässig. Sowohl die Führerscheine der Klasse L als auch T können ab 16 Jahren gemacht werden und sind unbefristet gültig.
Voraussetzung:
- Mindestalter 16 Jahre bei bbH 40 km/h
- 18 Jahre bei bbH 60 km/h
- Eingeschlossene Klassen: AM und L